Mastercard Gold Reiseversicherung: Alles auf einen Blick!

Reiseversichrung

Auslandskrankenversicherung

Wird ein Leistungsberechtigter krank oder erleidet eine Verletzung, während er sich auf einer Reise befindet, so leisten wir bis maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrages Zahlung für:

  1. eine medizinische, chirurgische Notfallversorgung und Notfall-Krankenhausbehandlung (einschließlich zahnmedizinischer Notfallbehandlung zur unmittelbaren Schmerzlinderung nur für natürlichen Zahnbestand), zusätzliche angemessene Unterkunfts- und Rückführungskosten, die notwendigerweise angefallen sind und innerhalb von 12 Kalendermonaten ab dem Ereignis, das zu dem von einem Arzt attestierten Anspruch geführt hat, zahlbar werden, vorausgesetzt, diese Aufwendungen wurden von uns speziell im Vorfeld bewilligt;
  2. die Reise- und Hotel- oder Unterbringungskosten eines Angehörigen oder Freundes des Leistungsberechtigten oder eines examinierten Krankenpflegers/einer examinierten Krankenschwester, welche den Leistungsberechtigten entweder jeweils aus familiären bzw. humanitären Gründen oder auf ärztlichen Rat hin wegen seiner schweren funktionalen Beeinträchtigung begleiten, vorausgesetzt, diese Aufwendungen wurden von uns im Vorfeld bewilligt;
  3. die angemessenen Kosten für die Rückführung eines unterhaltsberechtigten Kindes, das während der Reise mit dem Leistungsberechtigten unbegleitet ist, nachdem er/sie eine Verletzung oder Krankheit erlitten hat, in sein Wohnsitzland, jedoch immer vorbehaltlich unserer vorherigen Zustimmung;
  4. die Überführung der Überreste oder Asche des Leistungsberechtigten bei Tod nach Unfall oder durch natürliche Ursachen (nicht infolge von oder mitverursacht oder verschlimmert durch irgendeine chronische Erkrankung oder Vorerkrankung) in sein Wohnsitzland, wenn er außerhalb des Wohnsitzlandes verreist war (ausgenommen Beerdigungs- und Bestattungskosten), vorausgesetzt, diese Aufwendungen wurden von uns im Vorfeld bewilligt, oder ersatzweise Zahlung von maximal € 10.000,00 auf die Kosten für die Beerdigungs- oder Einäscherungsaufwendungen, wenn diese außerhalb des Wohnsitzlandes angefallen sind;
  5. die Kosten für einen Angehörigen oder Freund für die Reise vom Wohnsitzland, damit dieser bei dem Leistungsberechtigten bleiben und mit ihm zurückreisen kann, sofern dies medizinisch notwendig und vorab von uns genehmigt ist;

MEDIZINISCHE KOSTEN, RÜCKFÜHRUNGSKOSTEN UND SONSTIGE KOSTEN Bedingungen (link)

Reiseunfall Versicherungsumfang

ErleidenLeistungsberechtigte eine unfallbedingte Körperverletzung innerhalb der Versicherungslaufzeit, wird maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrages Leistung gezahlt für:

  1. Tod durch unfallbedingte Körperverletzung
  2. Verlust einer Gliedmaße (einer oder mehrerer) oder Verlust eines Auges (eines oder beider)
  3. dauernde Vollinvalidität.

Selbstbehalt: Für alle Leistungsberechtigten gilt, dass wir im Rahmen von Abschnitt 2 nicht für die ersten € 185,00 eines etwaigen Verlustes oder Anspruchs aufkommen werden.

Für Reiseunfall geltende Bedingungen (link)

Privathaftpflichtversicherung

Leistungsberechtigte erhalten Entschädigung bis maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrages für die gesetzliche Haftpflicht auf einer Reise während der Versicherungslaufzeit, die entsteht infolge von:

  1. unfallbedingter Körperverletzung oder Tod, Krankheit oder Leiden einer anderen Person als dem Leistungsberechtigten
  2. unfallbedingtem Verlust von oder Schaden an Eigentum, das nicht dem/den Leistungsberechtigten gehört.
  3. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte, sobald sie Kenntnis von einem Grund für einen Rechtsanspruch erhalten, diesen melden und alle Dokumente oder schriftlichen Bestätigungen zur Haftpflicht oder Anerkennung einer potentiell durchführbaren Anspruchsstellung an uns weitergeben und wir haben vollständige Kontrolle über alle eingeschalteten Rechtsvertreter und Anwälte sowie Rechtsverfahren.
  4. Leistungsberechtigte haben uns zu helfen und dürfen ohne unsere schriftliche Erlaubnis keinen Anspruch verhandeln, bezahlen, regulieren, einräumen oder ablehnen und haben unseren Empfehlungen zur Schadensbearbeitung Folge zu leisten.
  5. Leistungsberechtigte müssen, sofern möglich, unsere Auslagen einfordern und an uns alle Aufwendungen, die sie eintreiben können, zahlen.

Wichtig Bedingunen und Ausschlüsse (link)

Reisegepäckversicherung

Nach Abzug eines Betrages für Abnutzung und Verschleiß, Alter und/oder Zustand und Wertverlust sind wir bereit, die Entschädigung von Leistungsberechtigten bis maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrages für den Wert oder die Reparaturkosten zu leisten, je nachdem, welcher Betrag geringer ist, eines persönlichen Gepäckstücks, das verloren geht oder gestohlen oder beschädigt wird, oder für verloren gegangenes oder gestohlenes persönliches Geld, sofern dieses persönliche Gepäckstück oder persönliche Geld dem Leistungsberechtigten gehört, oder von ihm auf eine Reise mitgenommen bzw. während dieser erworben wird. Bei dem aufgeführten Betrag handelt es sich um den maximal zahlbaren Betrag für alle Personen, die gemeinsam auf einer Reise unterwegs sind.

Die in der Leistungstabelle aufgeführte Versicherungssumme ist begrenzt auf: (link)

Gepäckverspätungsversicherung

Wir leisten Zahlung bis maximal in Höhe des in der Leistungstabelle pro Leistungsberechtigtem aufgeführten Betrages für den Ersatz von notwendigerweise angefallenen Aufwendungen für den angemessenen Notkauf von unentbehrlichen Kleidungs- oder Hygiene- oder Bedarfsartikeln (ausgenommen Bücher oder andere Studien- bzw. Arbeitsmaterialien) nach einem vorübergehenden Abhandenkommen des persönlichen Gepäcks für mindestens 4 Stunden aufgrund einer Verspätung oder Fehlleitung bei der Gepäckausgabe ausschließlich auf der Hinreise im Rahmen einer Reise, vorausgesetzt, dass der Leistungsberechtigte nicht Anrecht auf eine ähnliche Deckung unter einer anderen Versicherung besitzt.

Mehr dazu (link)

Reiseverspätung / Verpasster Abflug

Wir leisten Zahlung bis insgesamt maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrages für Leistungsberechtigte, vorausgesetzt die Abfahrt/der Abflug des Beförderers, mit dem Leistungsberechtigte ursprünglich ihre Reise arrangiert haben, verzögert sich bei der Reise als zahlender Passagier auf dem ersten Hinreiseabschnitt ins Ausland oder dem letzten Rückreiseabschnitt aus dem Ausland um mindestens 6 Stunden ab dem Reisezeitpunkt laut dem vorab an Leistungsberechtigte ausgehändigten Reiseplan infolge von schlechtem Wetter oder Maschinenschaden, strukturellen Mängeln oder Störungen von oder mit Auswirkung auf den Beförderer oder das Schiff, vorausgesetzt, Leistungsberechtigte treten ihre Reise schlussendlich noch an. Reiseverspätungsleistungen bis maximal in Höhe der in der Leistungstabelle aufgeführten Beträge werden auch nach Streiks oder Arbeitskämpfen (wie nachstehend definiert) zahlbar, jedoch nur bei Heimreise aus dem Ausland.

Wir zahlen bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrags für jede zusätzliche Unterkunft (nur Zimmer) und die Reisekosten, die einem Leistungsberechtigten entstehen, wenn ein Flug oder Anschlussflug infolge einer Verspätung verpasst wird, die durch einen Ausfall des öffentlichen Linienverkehrsdienstes, für den der Leistungsberechtigte zur internationalen Abreise gebucht wurde, oder durch einen Unfall des Privatfahrzeugs, mit dem der Leistungsberechtigte zur internationalen Abreise fahren wollte, verursacht wurde.

Leistungen werden nicht gezahlt, in diesem Fall (link)

Reiserücktrittsversicherung

Wir leisten Zahlung bis maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrags insgesamt für die Kosten von geleisteten und verlorenen Anzahlungen und weiteren nicht erstattungsfähigen Zahlungen, die gemäß Reisebuchungsbedingungen fällig sind, für den Fall, dass der Leistungsberechtigte die Reise nicht antreten kann aufgrund von:

  1. Tod, schwere Verletzung oder schwere Krankheit:
  2. Schöffentätigkeit, Erscheinen auf Vorladung als Zeuge bei Gericht oder die vorgeschriebenen Quarantänebeschränkungen von Leistungsberechtigten oder der Person, mit welcher Leistungsberechtigte reisen oder die Reise arrangiert haben.

Limits: Die Zahlung unter diesem Abschnitt ist wie folgt beschränkt: (link)

Reiseabbruchversicherung

Wir leisten Zahlung bis maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrags insgesamt für den anteiligen Betrag an den voraus bezahlten Kosten der Reise für den Fall, dass der Leistungsberechtige vorzeitig nach Hause zurückkehren muss aufgrund von Tod, schwerer Verletzung oder schwerwiegender Erkrankung.

Leistungen und Limits (link)

Versicherungsbedingungen

Für alle Versicherungsarten gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Leistungsberechtigte haben alle beschädigten Teile für eine mögliche Verwertung durch uns als Altmaterial aufzubewahren. Sofern dies verlangt wird, werden diese Gegenstände innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Aufforderung oder wie anderweitig in dieser Versicherung festgelegt auf Kosten der Leistungsberechtigtenan uns zur Untersuchung geschickt, ansonsten wird der Anspruch ungültig.
  2. Personen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung berechtigt eine Haftpflicht anzuerkennen oder Erklärungen oder andere für uns verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben. Wir sind berechtigt, alle Verfahren zu führen, die sich durch oder in Verbindung mit Ansprüchen im Namen der Leistungsberechtigten ergeben, und zu diesem Zwecke Anwälte nach eigener Wahl zu beauftragen.
  3. Leistungsberechtigte müssen angemessene Sorgfalt anwenden, um:
      • Unfälle oder Körperverletzungen zu vermeiden, und dürfen sich nicht wissentlich selbst Klimaextremen aussetzen, die zu Krankheit, Schmerzen und körperlichen Beschwerden führen können. Wir leisten keine Zahlung für Ansprüche, die dadurch verursacht werden, dass sich Leistungsberechtigte unvernünftig verhalten;
      • Verlust oder Schaden zu vermeiden, einschließlich der Ergreifung aller geeigneten Maßnahmen zur Wiedererlangung von verloren gegangenen, gestohlenen oder beschädigten Gegenständen. Leistungsberechtigte haben die Polizei bei deren Bemühungen zur Ergreifung und Verfolgung einer schuldigen Partei zu unterstützen. Wir leisten keine Zahlung für Ansprüche, die dadurch entstehen, dass sich Leistungsberechtigte nicht verantwortlich oder umsichtig verhalten, wenn es darum geht, Eigentum, das ihnen gehört oder sich in ihrer Obhut befindet, ordnungsgemäß und sicher zu verwahren. Deckung wird nicht gewährt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, wenn Leistungsberechtigte keine angemessene Sorgfalt walten lassen, d. h. die Erfüllung aller gebotenen Maßnahmen zur Achtsamkeit, Aufmerksamkeit, Sorgfalt und persönlichen Kontrolle, welche unter ähnlichen Umständen von einer vernünftigen und umsichtigen Person getroffen würden, um ihr persönliches Eigentum vor Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu schützen und zu sichern.
      • Bei Körperverletzung oder Tod eines Leistungsberechtigten haben wir das Recht, so oft wie angemessenerweise notwendig, eine medizinische Untersuchung oder Obduktion auf Kosten des gesetzlichen Vertreters des Leistungsberechtigten zu veranlassen, einschließlich, falls notwendig, einer Autopsie und Exhumierung, es sei denn, dies ist gesetzlich untersagt.
  4. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt eines Verlustes, Schadens oder einer Verpflichtung aus dieser Versicherung eine andere Versicherung zur Deckung desselben Verlustes, Schadens oder derselben Verpflichtung besteht, zahlen wir nur im Anschluss an diese andere Versicherung oder irgendwelcher Schadenersatz-Zahlungen oder Entschädigungen, die vom Versicherungsträger bereitgestellt werden, ausgenommen Leistungen, die unter dem Abschnitt Reiseunfall zahlbar sind.
  5. Wird der Flug eines Leistungsberechtigten storniert oder ist er verspätet, so erbringt diese Versicherung im Nachgang zu jeder Entschädigung und/oder Finanzhilfe, auf die Leistungsberechtigte ein Anrecht unter der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 14 (1) der Europäischen Kommission über Fluggastrechte und/oder der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union haben, entsprechende Leistungen.
  6. Ist ein Anspruch in irgendeinem Punkt betrügerisch oder sollten von Leistungsberechtigten oder irgendjemandem, der im Namen eines Leistungsberechtigten handelt, irgendwelche betrügerischen Mittel, Falschdarstellungen oder andere ähnliche Mittel verwendet werden, um Leistungen aus dieser Versicherung zu beziehen, so kann der Leistungsberechtigte gerichtlich verfolgt werden, und alle Leistungen unter dieser Versicherung sind für diesen Leistungsberechtigten verwirkt.
  7. Sofern nicht anderweitig festgelegt, gilt jeder Leistungsberechtigte als separat versichert.
  8. Der Versicherungsnehmer darf nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Ansprüche ausgezahlt werden, wann diese ausgezahlt oder welche Beträge an Leistungsberechtigte ausgezahlt werden. Alle diesbezüglichen Entscheidungen werden uns getroffen.
  9. Bei Falschdarstellung, falscher Beschreibung oder Nicht-Offenlegung eines wesentlichen Sachverhalts oder Details durch oder im Auftrag von Leistungsberechtigte(n) wird die ihnen gewährte Versicherungsdeckung für ungültig erklärt.
  10. Eine Abtretung dieser Versicherung oder eines Anspruchs von Leistungsberechtigten oder ihrer Begünstigten ist für uns nicht bindend, und wir sind auch nicht verpflichtet, die Versicherung betreffende oder auf diese bezogene Treuhandmitteilungen, Vereinbarungen, Gebühren, Pfandrechte oder mutmaßliche Abtretungen zu akzeptieren oder uns diesen unterzuordnen.
  11. Leistungsberechtigte haben alle angemessenen Schritte zur Abwendung oder Reduzierung von Verlusten zu unternehmen und alle Bedingungen dieser Versicherung zu erfüllen. Leistungsberechtigte sind für die Bereitstellung aller Informationen und Dokumente verantwortlich, die wir benötigen, damit wir den Anspruch genau untersuchen und regulieren und so den Anspruch fair und angemessen begleichen können, und müssen uns diese zur Verfügung stellen.
  12. Leistungsberechtigte haben uns bei der Wiedererlangung aller von uns geleisteten Zahlungen entweder von einer anderen Partei oder einem anderen Versicherer behilflich zu sein, indem sie uns gegenüber alle notwendigen Angaben machen und die erforderlichen Formulare ausfüllen.
  13. Leistungsberechtigte sind verpflichtet, uns innerhalb von 30 Tagen nach dem formellen und/oder rechtmäßigen Antrag alle Beträge zurückzuzahlen, die von uns an einen Leistungsberechtigten ausgezahlt wurden und nicht durch diese Versicherung gedeckt sind.
  14. Wir haften nicht für Ansprüche, für welche Leistungsberechtigte nicht die notwendigen, ordnungsgemäßen, und/oder offiziellen Dokumente beibringen, die von uns zur Untermauerung des beabsichtigten Anspruchs verlangt werden. Alle Dokumente sind innerhalb von 90 Tagen ab dem Vorfall, der den Anspruch auslöst, einzureichen. Kopien, Computerscans oder Faxe warden nicht akzeptiert. Die Leistungsberechtigten sind zur Einhaltung aller Versicherungsbedingungen verpflichtet. Wir zahlen nur für Ansprüche, die vollumfänglich in der geforderten Art und Weise belegt werden. Ein Anspruch, der ohne die geforderte Dokumentation eingeht, wird nicht akzeptiert.
  15. Die vorliegenden Leistungen sind in Ihrer versicherten Karte umfasst und können nicht separat gekündigt werden. Kündigen Sie Ihre versicherte Karte, so endet die Deckung und alle Leistungen werden eingestellt. Bitte lesen Sie die Vereinbarung zu Ihrer versicherten Karte für betreffende Informationen darüber, wie Ihre versicherte Karte gekündigt werden kann.

Allgemeine Ausschlüsse

Zusätzlich zu den in jedem Abschnitt enthaltenen Ausschlüssen finden die folgenden allgemeinen Ausschlüsse Anwendung:

Wir haften nicht für Körperverletzungen, Verluste oder Aufwendungen, die erlitten werden:

  1. weil Leistungsberechtigte im aktiven Dienst der bewaffneten Streitkräfte eines Landes sind;
  2. infolge von Krieg und/oder Terrorismus;
  3. wo der Leistungsberechtigte wohnhaft in Afghanistan, Syrien, Nordkorea, Belarus, der Russischen Föderation oder der Ukraine ist oder durch diese Länder reist;
  4. weil Leistungsberechtigte fliegen, außer als Passagiere in einem Starrflügelluftfahrzeug oder rotorbetriebenen Luftfahrzeug;
  5. infolge von Schwangerschaft oder Entbindung nach dem Ende der 28. Schwangerschaftswoche;
  6. aufgrund von kriminellen oder ungesetzlichen Handlungen, die von Leistungsberechtigten selbst begangen wurden;
  7. durch Teilnahme von Leistungsberechtigten an Profisport-Veranstaltungen oder Profisport- Trainingsaktivitäten jeglicher Art;
  8. weil Leistungsberechtigte sich vorsätzlich selbst verletzen.
  9. Wir bieten keinen Versicherungsschutz und wir sind nicht verpflichtet, Ansprüche zu zahlen oder Leistungen im Rahmen dieser Versicherung zu erbringen, soweit die Bereitstellung eines solchen Versicherungsschutzes, die Zahlung eines solchen Anspruchs oder die Erbringung einer solchen Leistung den Versicherer einer Sanktion, einem Verbot oder einer Beschränkung gemäß den Resolutionen der Vereinten Nationen oder den Handels- oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Verordnungen der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würde.

FAQs zur Mastercard Gold Reiseversicherung

Abwann ist die Reiseversicherung gültig?

Ihre Reiseversicherung wird automatisch aktiviert, wenn Sie mindestens 50 % der Gesamttransportkosten oder 50 % der Gesamtkosten für eine Pauschalreise / Kreuzfahrt mit Ihrer Mastercard Gold VOR Abreise bezahlt haben.

Für wen ist die Reiseversicherung gültig?

Die kostenfreie Reiseversicherung ist für den Karteninhaber sowie für bis zu drei weitere Mitreisende gültig. Es sei denn, bei den zusätzlichen Personen handelt es sich um unterhaltsberechtigte Kinder, die mit Ihnen zusammen reisen, dann erhöht sich die Anzahl der Mitversicherten um diese. Bitte beachten Sie die Altersbeschränkungen der Reiseversicherung.

Wie lange ist die Reiseversicherung gültig?

Die Reiseversicherung kann maximal für einen Reisezeitraum von 90 Tagen den Karteninhaber absichern. Dieser Zeitraum reduziert sich auf 35 Tage, wenn bei Abreise kein festes Rückreisedatum feststeht. Bei Personen, die bei Reisebeginn älter als 70 Jahre sind, gilt die Versicherung nur für eine maximale Reisedauer von 21 Tagen.

Gibt es Alterveschränkungen für die Reiseversicherung?

ab 67 Jahre bietet die Unfallversicherung eingeschränkte-/ bzw. keine Entschädigung an.
versicherte Personen, ebenso mitversicherte Familienangehörige oder Mitreisende, die bei Reisebeginn älter als 70 Jahre sind, sind nur für die maximale Reisedauer von 21 Tagen versichert.
bitte beachten Sie, dass die Reisekranken-/ Rücktrittskostenversicherung nicht mehr gültig für Personen ist, die während Ihrer Reise das 75. Lebensjahr erreicht haben.

Welche Bausteine sind in der Reiseversicherung enthalten?

Die Reiseversicherung schützt Sie für folgende Inhalte/Bausteine:
– Reiseabbruch-/ Reiserücktrittversicherung
– Reisehaftpflichtversicherung
– Auslandskrankenversicherung
– Reiseunfallversicherung
– Reisegepäckversicherung
– Reiseverspätung

Welche Beträge sind über die Reiseversicherung versichert?

Medizinische Kosten / Rückführungskosten und sonstige Kosten:
Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle die während einer vorübergehenden Auslandsreise auftreten
Leistungsgrenze: 1.000.000 €, Selbstbehalt 100 € pro Leistungsfall
Reise-Unfallversicherung:
Versicherungsschutz bei Invalidität oder Tod während einer Geschäftsreise
Leistungsgrenze: 40.000 €, Selbstbehalt 185 € pro Leistungsfall
Privathaftpflicht:
Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschaden
Leistungsgrenze 350.000 €, Selbstbehalt 100 € pro Leistungsfall
Persönliches Gepäck & persönliches Geld:
Versicherungsschutz für persönliches Gepäck und persönliches Geld im Falle von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
Leistungsgrenze 2.500 € für Sie mit einer Höchstgrenze von 3.000 € für alle Reisenden, Selbstbehalt 100 € pro Leistungsfall
Verspätung bei persönlichem Gepäck:
Versicherungsschutz für Kosten, die durch die verspätete Auslieferung von persönlichem Gepäck entstehen
Leistungsgrenze 250 €, Selbstbehalt 100 € pro Leistungsfall
Reiseverspätung / verpasste Abreise:
Versicherungsschutz für Kosten, die aufgrund verspäteter oder verpasster Abreise entstehen
Leistungsgrenze 250 €, Selbstbehalt 100 € pro Leistungsfall
Reisestornierung:
Versicherungsschutz für Folgekosten im Falle des Nichtantritts der Reise
Leistungsgrenze 3.000 €, Selbstbehalt 20 % pro Leistungsfall mit einem Mindestbetrag von 100 € pro Person
Reiseunterbrechung:
Versicherungsschutz für Folgekosten bei Reiseabbruch
Leistungsgrenze 3.000 €, Selbstbehalt 20 % pro Leistungsfall mit einem Mindestbetrag von 100 € pro Person

Wie kann ich eine Bestätigun für die Reiseversicherung beantragen?

Schicken Sie Ihre Anfrage für eine Versicherungsbestätigung an: [email protected]
Folgende Informationen muss die E-Mail enthalten, damit wir Ihnen die Bestätigung schnellstmöglich ausstellen können:
– die Namen aller (Mit) Reisenden
– das Geburtsdatum aller (Mit)Reisenden 
– Datum Reisebeginn und –ende
– Reiseroute / Urlaubsziel

An wen wende ich mich im Schadensfall?

Im Schadensfall wenden Sie bitte direkt an das Versicherungsunternehmen. Dieses nimmt sich Ihrem Fall an und wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen für eine Prüfung Ihres Falles eingereicht werden müssen. Bitte senden Sie daher Ihre Anfragen samt entsprechendem Schadensformular an: [email protected]

Gibt’s eine Notfallnummer, wenn ich im Urlaub dringen Hilfe benötige?

Sollten Sie bei Ihrer Reise einen medizinischen Notfall haben, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an die deutschsprachigen Kollegen der 24-Stunden-Notfallnummer unter +420 221 860658.

Kann ich die Reiseversicherung kündigen?

Nein. Bei der Reiseversicherung handelt es sich um eine kostenlose Zusatzleistung unsererseits für alle Karteninhaber. Hierbei ist kein gesonderter Vertrag zustande gekommen, der gekündigt werden kann.

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