Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland: Kosten & Leistungen im Detail!

Privathaftpflichtversicherung: Die Kosten und Leistungen

Versicherungsumfang – Leistungsberechtigte erhalten Entschädigung bis maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrages für die gesetzliche Haftpflicht auf einer Reise während der Versicherungslaufzeit, die entsteht infolge von:

  • unfallbedingter Körperverletzung oder Tod, Krankheit oder Leiden einer anderen Person als dem Leistungsberechtigten
  • unfallbedingtem Verlust von oder Schaden an Eigentum, das nicht dem/den Leistungsberechtigten gehört.

Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung

  1. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte, sobald sie Kenntnis von einem Grund für einen Rechtsanspruch erhalten, diesen melden und alle Dokumente oder schriftlichen Bestätigungen zur Haftpflicht oder Anerkennung einer potentiell durchführbaren Anspruchsstellung an uns weitergeben und wir haben vollständige Kontrolle über alle eingeschalteten Rechtsvertreter und Anwälte sowie Rechtsverfahren.
  2. Leistungsberechtigte haben uns zu helfen und dürfen ohne unsere schriftliche Erlaubnis keinen Anspruch verhandeln, bezahlen, regulieren, einräumen oder ablehnen und haben unseren Empfehlungen zur Schadensbearbeitung Folge zu leisten.
  3. Leistungsberechtigte müssen, sofern möglich, unsere Auslagen einfordern und an uns alle Aufwendungen, die sie eintreiben können, zahlen.

Wichtig bei Privathaftpflicht

Benutzen Leistungsberechtigte mechanisch angetriebene Fahrzeuge, einschließlich u.a. Autos, Lieferwagen, Motorräder, Quad-Bikes, Mopeds oder Motorroller, Segel- oder Motorboote oder luftgestützte Fahrzeuge, so ist keine Haftpflicht gedeckt und die Leistungsberechtigten müssen hierfür separate Deckung für Personen- oder Sach-Drittschäden abschließen.

Selbstbehalt

Für alle Leistungsberechtigten gilt, dass wir im Rahmen von Abschnitt 3 nicht für die ersten € 100,00 eines etwaigen Verlustes oder Anspruchs aufkommen werden.

Geltende Ausschlüsse

Für Privathaftpflicht (zusätzlich zu den Allgemeinen Ausschlüssen) geltende Ausschlüsse

Deckung wird nicht gewährt, wenn sie direkt oder indirekt ausgelöst wird oder bedingt ist durch:

  1. Arbeitgeberhaftpflicht, Vertragshaftpflicht oder Haftpflicht für ein Mitglied der unmittelbaren Familie oder einen engen Geschäftspartner/Arbeitskollegen der Leistungsberechtigten oder der Haushaltsmitbewohner bzw. Reisebegleiter oder irgendjemanden, der bei Leistungsberechtigten angestellt ist;
  2. Körperverletzung von Angestellten der Leistungsberechtigten;
  3. Tiere, die Leistungsberechtigten gehören oder sich in ihrer Obhut, Verwahrung oder unter ihrer Kontrolle befinden;
  4. Ausübung eines Handels, Gewerbes oder Berufes;
  5. Eigentum, Besitz oder Belegung von Land oder Gebäuden (ausgenommen Belegung einer Wohnstätte nur für einen befristeten Zeitraum);
  6. absichtliche, kriminelle, böswillige, vorsätzliche oder ungesetzliche Handlungen von Leistungsberechtigten sowie Rechtskosten infolge irgendwelcher Strafverfahren;
  7. Eigentum, Besitz oder Nutzung von mechanisch betriebenen Fahrzeugen, wobei dieser Begriff auch Mietwagen, Luftfahrzeuge und anderes Fluggerät, Hovercraft oder Wasserkraftfahrzeuge umfasst, jedoch nicht darauf beschränkt ist;
  8. Eigentum, Besitz oder Nutzung von Schusswaffen oder Waffen;
  9. Einfluss von alkoholischen Getränken, Drogen/Arzneimittel (ausgenommen, sofern von einem Arzt verschrieben), Aktivitäten, welche die Nutzung von motorisierter Ausrüstung erforderlich machen, Sportaktivitäten, gefährliche Arbeiten oder Berufe.
5/5 (1 Bewrtungen)
Visited 1 times, 1 visit(s) today
Nach oben scrollen