Gebührenfrei Gold Reiseabbruchversicherung: Sorgefrei unterwegs!

Reiseabbruchversicherung

Wir leisten Zahlung bis maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrags insgesamt für den anteiligen Betrag an den voraus bezahlten Kosten der Reise für den Fall, dass der Leistungsberechtige vorzeitig nach Hause zurückkehren muss aufgrund von:

  1. Tod, schwerer Verletzung oder schwerwiegender Erkrankung:
    – des Leistungsberechtigten, oder
    – der Person, mit welcher der Leistungsberechtigte reist, sofern diese Person dasselbe Wohnsitzland wie der Leistungsberechtigte hat, oder
  2. von Ehepartnern, (eingetragenen) Lebenspartnern, Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Großeltern, Kindern, Stiefkindern, Enkelkindern, Brüdern, Schwestern, Verlobten oder engen Geschäftskollegen, sofern diese Personen in demselben Wohnsitzland wie der Leistungsberechtigte ansässig sind.
  3. Schäden am Unternehmen oder Büro des Leistungsberechtigten, die Anwesenheit des Leistungsberechtigten erfordern

Limits: Die Zahlung unter diesem Abschnitt ist wie folgt beschränkt:

  1. bis zu dem in der Leistungstabelle aufgeführten Betrag.
  2. Ungeachtet des oben angeführten Betrages, ist der zahlbare Betrag zusätzlich bei Reiserücktrittsansprüchen begrenzt auf den Umfang der Rücktrittsgebühren gemäß Bestimmungen in den Reisebuchungsbedingungen des Transportdienstleisters oder Beherbergungsbetriebs.
  3. Bei Reiseabbruchsansprüchen wird der Betrag limitiert auf den proportionalen Betrag der vorab gezahlten Kosten für die aufgegebene Reise.

Geltende Begriffe der Reiseabbruchversicherung

  • Abgebrochen / Abbruch: beinhaltet die vorzeitige Beendigung der Reise auf schriftliche ärztliche Empfehlung,
  • vom Land in dem der Leistungsberichtigte sich befindet, entweder durch Rückkehr in das Wohnsitzland oder zur Aufnahme in ein örtliches Krankenhaus als stationärer Patient.

Reiseabbruchversicherung Bedingungen

Wurde die Reise unter Verwendung von Flugmeilen vorab bezahlt, reserviert oder vorab gebucht und wird nachfolgend ein Anspruch wegen Reiserücktritt von einer Reise (wie unter den Begriffsbestimmungen der Police definiert) von uns akzeptiert, so willigen wir ein, dem Leistungsberechtigten die Kosten für die Ersatztickets zu derselben (oder einer gleichwertigen) Destination zu erstatten, vorausgesetzt, dass die Tickets innerhalb eines Zeitraums von 12 Kalendermonaten ab dem ursprünglichen Datum der reservierten oder gebuchten und geplanten Reise gekauft werden.

  • Selbstbehalt: 20% pro Schadensfall, jedoch mindestens €100 pro Person.
  • Macht die Dienstabwesenheit oder die Abwesenheit vom ständigen Arbeitsplatz eines engen Geschäftskollegen des Leistungsberechtigten den Rücktritt von (die Stornierung) einer Reise notwendig, so ist dies von einem Direktor dieses Unternehmens schriftlich zu bescheinigen.
  • Ansprüche können nicht gleichzeitig unter Abschnitt 6A und 6B für denselben Vorfall oder dasselbe Ereignis angemeldet werden.
  • Reiserücktrittsansprüche werden nur im Hinblick auf die Hinreise berücksichtigt (wenn der Leistungsberechtigte die Reise noch nicht begonnen hat).
  • Reiseabbruchsansprüche werden nur im Hinblick auf die Rückreise (heimwärts) berücksichtigt (wenn der Leistungsberechtigte eine Reise bereits angetreten hat.

Geltende Ausschlüsse

Jeder Schaden, der direkt oder indirekt entsteht oder ausgelöst wird durch:

  1. Regierungsverfügungen (ausgenommen bei vorgeschriebener Quarantäne) oder Währungsbeschränkungen oder -gesetze;
  2. Versäumnis oder Verzug eines Transportdienstleisters oder Beherbergungsbetriebs oder eines Agenten, durch den die Reisevorbereitungen getroffen wurden;
  3. Reiseunlust oder finanzielle Umstände eines Leistungsberechtigten;
  4. Insolvenz des Reiseveranstalters, Transportdienstleisters oder Beherbergungsbetreibers;
  5. Versäumnis, den Reisevermittler, Reiseveranstalter, Transportdienstleister oder Beherbergungsbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn eine Stornierung oder Kürzung der Reisebuchungen als notwendig befunden wird;
  6. Stornierung eines Beförderers und öffentlichen Transportmittels, was zu einer Verzögerung oder einer Terminverschiebung des Beginns der Reise führt;
  7. Preisaufschläge, die von einem Reisevermittler und/oder Reiseveranstalter erhoben werden und die Grundpreise im Katalog erhöhen;
  8. Aufwendungen, die von einem Reisevermittler, Reiseveranstalter, Transportdienstleister, Hotel, einer Schifffahrtslinie oder Fluglinie zahlbar sind;
  9. Kosten der ursprünglichen Rückreise (heimwärts) von Leistungsberechtigten, wenn Leistungsberechtigte ihre Reise abkürzen müssen;
  10. wenn Leistungsberechtigte ihre Reise abkürzen müssen und nicht in ihr Wohnsitzland zurückkehren;
  11. Ansprüche, die direkt durch Vorerkrankungen entstehen;
  12. Ansprüche infolge eines Vorfalls, der direkt mit Beschwerden oder einer Krankheit in Zusammenhang mit Beschwerden in Verbindung steht, die Leistungsberechtigte vor Deckungsbeginn unter dieser Versicherung und/oder vor einer Reise kannten;
  13. im Hinblick auf Kosten oder Aufwendungen irgendwelcher Art:
    1. die nicht vom Gutachten eines Arztes oder einer zuständigen medizinischen Behörde bestätigt werden;
    2. die von einem Mitglied der Ärzteschaft verabreicht werden, bei dem es sich um einen Angehörigen, Arbeitgeber oder Angestellten des Leistungsberechtigten handelt;
    3. bei welchen Leistungsberechtigte nicht die empfohlenen Schutzimpfungen vor der Reise erhalten haben;
    4. die nach unserer Ansicht als Untersuchungsbehandlungen gelten, darunter ärztliche Routineuntersuchungen;
    5. die für Beträge angefallen sind, welche nach dem Eintritt eines Ereignisses und/oder der Diagnose einer Krankheit oder Beschwerde gezahlt wurden, wenn dieses Ereignis oder diese Diagnose zum Rücktritt/zu der Stornierung und/oder zum Abbruch der Reise geführt oder beigetragen hat;
  14. bei Fällen von leichten Erkrankungen oder Krankheiten oder Körperverletzungen, die nach unserer Ansicht Leistungsberechtigte nicht daran hindern, ihre Reise anzutreten oder fortzusetzen;
  15. Folgekosten nach dem Tod oder der Krankheit eines Haustieres oder Tieres;
  16. Ansprüche, weil Leistungsberechtigte die Reise nicht durchführen können, da sie nicht rechtzeitig für die zugewiesene (oder reservierte) Ticketausstellung zum Antritt einer Reise im Besitz eines gültigen Reisepasses / Ausweisdokument oder des erforderlichen Visums sind, oder diesen/dieses besorgt haben oder vorlegen können;
  17. Gebühren in Zusammenhang mit Flughafensteuern oder Fluggastabgaben.
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