Mastercard Gold Kartenschutzversicherung: Sicherheit in deiner Tasche – Wissenswertes kompakt!

Kartenschutzversicherung

Dies ist nur ein kurzer Überblick über die Kartenschutzfunktion. Die vollständigen Informationen, Bedingungen und Konditionen zum angebotenen Versicherungsschutz und den entsprechenden Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsunterlagen, die Sie nach Vertragsabschluss erhalten haben.

FAQs zur Kartenschutzfunktion

Was ist die Kartenschutzfunktion?

Unsere kostenpflichtige Kartenschutzfunktion bietet Ihnen einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen das Risiko des Diebstahls, Raubs bzw. des Verlustes von Zahlungskarten sowie weitere Service- und Zusatzleistungen.

Welchen Betrag übernimmt die Versicherung?

Falls die Versicherung Ihren Versicherungsfall übernimmt, finden Sie die entsprechenden Leistungssummen in Ihren Vertragsunterlagen.

Was kostet mich die Kartenschutzversicherung?

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der vorab zu bestimmenden Versicherungslaufzeit und wird Ihnen entsprechend einmalig zu Vertragsbeginn auf Ihrer Kreditkartenabrechnung ausgewiesen. Ihr Vertrag verlängert sich nach Ablauf der gewählten Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr zum bei Abschluss gültigen Preis für einen Einjahresvertrag, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird.

Wie kann ich die Versicherung abschließen?

Die Versicherung kann momentan leider nicht abgeschlossen werden.

Wie kann ich die Kartenschutzfunktionversicherung kündigen?

Die Versicherung kann innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ihr Vertrag verlängert sich nach Ablauf der gewählten Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr zum bei Abschluss gültigen Preis für einen Einjahresvertrag, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird.

An wen wende ich mich im Versicherungsfall?

Die Einreichung eines Versicherungsfalles kann NUR über das Versicherungsunternehmen selbst erfolgen! Sie finden die entsprechenden Kontaktdaten in Ihren Versicherungsunterlagen.
Bitte sehen Sie davon ab, einen entsprechenden Antrag bei uns zu stellen bzw. uns ggf. angeforderte Unterlagen zur Weiterleitung einzusenden! Wir können und dürfen einen Schadensfall nicht in Ihrem Namen bei der Versicherung einreichen und haben auch auf die Entscheidungen der Versicherung keinen Einfluss!

Muss ich bei einem Versicherungsfall noch meine Rechnungen zahlen?

JA! Sie müssen generell immer zumindest den in der Rechnung genannten Mindestbetrag einzahlen. Eine Antragstellung zur Nutzung der Versicherung sowie der dazugehörige gesamte Prüfungszeitraum befreit Sie NICHT davon, Ihre Rechnung bzw. Mindestbeträge fristgerecht zu bezahlen. Eine nicht bezahlte Rechnung geht automatisch in den Mahn- bzw. Kündigungsprozess, unabhängig vom Bearbeitungsstatus Ihres angemeldeten Versicherungsfalles.

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