Mastercard Gold Käuferschutz: So bist du beim Einkaufen immer abgesichert!

Käuferschutz Versicherung

Erleidet ein Leistungsberechtigter einen schweren Diebstahl eines Artikels im Wert von mehr als 50 €, der vollständig mit seiner versicherten Karte gekauft wurde, erstatten wir ihm den Kaufpreis der gestohlenen Waren, wenn der Schaden innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf eintritt.

Versicherungssumme: 250 € pro Artikel und 500 € insgesamt für einen Anspruch in Bezug auf dasselbe Ereignis, und 1.500 € pro Leistungsberechtigten für einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten.

Der Versicherungsschutz gilt für alle beweglichen Gegenstände, die während der Laufzeit dieser Police irgendwo auf der Welt neu gekauft und vollständig mit der versicherten Karte bezahlt wurden, ausgenommen:

  • Schmuck,
  • Kleidung,
  • Mobiltelefone und Zubehör dazu,
  • lebende Tiere oder Pflanzen,
  • verderbliche Waren, Lebensmittel oder Getränke,
  • Bargeld, Devisen oder Reiseschecks,
  • Tickets und alle begebbaren Wertpapiere,
  • Gebrauchtwaren,
  • Kraftfahrzeuge, Drohnen, Boote und Flugzeuge oder Zubehör dazu,
  • zum Wiederverkauf erworbene Waren,

Die folgenden Ausschlüsse gelten nur für den Käuferschutz. Weitere Ausschlüsse finden Sie im Abschnitt „Allgemeine Ausschlüsse“.

  1. Jeder Anspruch, der durch eine vorsätzliche oder betrügerische Handlung des Leistungsberechtigten oder eines seiner Angehörigen verursacht wurde;
  2. Verschwinden oder der Verlust eines Artikels ohne Erklärung;
  3. Ansprüche wegen Diebstahls, wenn der Vorfall nicht bei der Polizei gemeldet wurde;
  4. Diebstahl von Gegenständen, die unbeaufsichtigt in einem Kraftfahrzeug zurückgelassen wurden;
  5. Jeder Anspruch, bei dem der Diebstahl während des Transports oder der Bearbeitung durch den Einzelhändler stattgefunden hat;
  6. Ansprüche wegen eines Diebstahls, der nicht als schwerer Diebstahl gilt; einfacher Diebstahl ist nicht eingeschlossen.
  7. Verluste, die durch Embargo, Beschlagnahme, Inbesitznahme oder Zerstörung auf Anordnung einer Regierung oder einer Behörde verursacht werden;
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