Mastercard Gold Reiserücktrittsversicherung: Bedingungen und Vorteile auf einen Blick!

Mastercard Gold Reiserücktrittsversicherung Bedingungen

Reiseversicherungen können ein wichtiger Schutz für Reisende sein, die ihre Pläne aufgrund unvorhergesehener Ereignisse ändern müssen. Die Mastercard Reiserücktrittsversicherung bietet einen solchen Schutz für Inhaber der Gebührenfrei Mastercard Gold von Advanzia Bank. In diesem Artikel werden die Leistungen, Bedingungen und Ausschlüsse dieser Versicherung genauer und einfach erläutert.

Leistungen der Mastercard Reiserücktrittsversicherung

Die Mastercard Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz für unvorhergesehene Ereignisse, die dazu führen, dass eine Reise storniert oder unterbrochen werden muss. Dazu gehören:

  • Krankheit oder Verletzung des Versicherten oder eines Reisepartners
  • Tod eines Familienmitglieds oder engen Freundes des Versicherten
  • Schäden am Eigentum des Versicherten durch Einbruch, Feuer oder Naturkatastrophen
  • Verlust des Arbeitsplatzes oder unvorhergesehene Kündigung
  • Gerichtliche Vorladungen oder militärische Einberufungen

Die Mastercard Reiserücktrittsversicherung deckt auch Kosten für alternative Unterkünfte und Transportmittel, wenn eine Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses verschoben oder unterbrochen werden muss.

Bedingungen der Mastercard Reiserücktrittsversicherung

Die Mastercard Reiserücktrittsversicherung gilt für Reisen, die vollständig mit der Gebührenfrei Mastercard Gold bezahlt wurden. Die Versicherung muss vor dem geplanten Abreisedatum aktiviert werden, und der Inhaber muss nachweisen, dass er ausreichend versichert ist, um Ansprüche geltend zu machen. Die Höhe der Deckung variiert je nach Land und Region, in der die Reise stattfindet.

Im Falle eines versicherten Ereignisses muss der Inhaber der Mastercard Reiserücktrittsversicherung sofort einen Schaden melden und alle erforderlichen Informationen bereitstellen, um Ansprüche geltend zu machen.

Ausschlüsse der Mastercard Reiserücktrittsversicherung

Es gibt einige Ausschlüsse für die Mastercard Reiserücktrittsversicherung, die beachtet werden müssen. Dazu gehören:

  • Schäden aufgrund von Regierungsverfügungen oder Währungsbeschränkungen
  • Versäumnis oder Verzug eines Transportdienstleisters oder Beherbergungsbetriebs
  • Reiseunlust oder finanzielle Umstände des Versicherten
  • Insolvenz des Reiseveranstalters oder Beherbergungsbetreibers
  • Stornierung eines Beförderers oder öffentlichen Transportmittels
  • Preisaufschläge durch Reisevermittler oder -veranstalter
  • Kosten, die vom Reisevermittler, -veranstalter, Transportdienstleister oder Beherbergungsbetrieb zu tragen sind
  • Kosten der ursprünglichen Rückreise, wenn die Reise abgekürzt werden muss
  • Ansprüche aufgrund von Vorerkrankungen oder bekannten Beschwerden
  • Ansprüche aufgrund

Die vollständigen Bedingungen und Ausschlüsse

Wir leisten Zahlung bis maximal in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrags insgesamt für die Kosten von geleisteten und verlorenen Anzahlungen und weiteren nicht erstattungsfähigen Zahlungen, die gemäß Reisebuchungsbedingungen fällig sind, für den Fall, dass der Leistungsberechtigte die Reise nicht antreten kann aufgrund von:

  1. Tod, schwere Verletzung oder schwere Krankheit:
        • des Leistungsberechtigten, oder
        • der Person, mit welcher der Leistungsberechtigte reist oder eine Reise gebucht hat, sofern diese Person dasselbe Wohnsitzland wie der Leistungsberechtigte hat, oder
        • von Ehepartnern, (eingetragenen) Lebenspartnern, Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Großeltern, Kindern, Stiefkindern, Enkelkindern, Brüdern, Schwestern, Verlobten oder engen Geschäftskollegen, sofern diese Personen in demselben Wohnsitzland wie der Leistungsberechtigte ansässig sind.
        • Schäden am Unternehmen oder Büro des Leistungsberechtigten, die nach der Buchung auf- bzw. eingetreten sind und die Anwesenheit des Leistungsberechtigten erfordern

2. Schöffentätigkeit, Erscheinen auf Vorladung als Zeuge bei Gericht oder die vorgeschriebenen Quarantänebeschränkungen von Leistungsberechtigten oder der Person, mit welcher Leistungsberechtigte reisen oder die Reise arrangiert haben.

Mastercard Reiserücktritt Limits

Die Zahlung unter diesem Abschnitt ist wie folgt beschränkt:

  • bis zu dem in der Leistungstabelle aufgeführten Betrag für den Leistungsberechtigten.
  • Ungeachtet des oben angeführten Betrages, ist der zahlbare Betrag zusätzlich bei Reiserücktrittsansprüchen begrenzt auf den Umfang der Rücktrittsgebühren gemäß Bestimmungen in den Reisebuchungsbedingungen des Transportdienstleisters oder Beherbergungsbetriebs.

Reiserücktrittsversicherung geltende Definition

  • Abgebrochen / Abbruch: beinhaltet die vorzeitige Beendigung der Reise auf schriftliche ärztliche Empfehlung,
  • vom Land in dem der Leistungsberichtigte sich befindet, entweder durch Rückkehr in das Wohnsitzland oder zur Aufnahme in ein örtliches Krankenhaus als stationärer Patient.

Mastercard Gold Reiserücktrittsversicherung Bedingungen

Wurde die Reise unter Verwendung von Flugmeilen vorab bezahlt, reserviert oder vorab gebucht und wird nachfolgend ein Anspruch wegen Reiserücktritt von einer Reise (wie unter den Begriffsbestimmungen der Police definiert) von uns akzeptiert, so willigen wir ein, dem Leistungsberechtigten die Kosten für die Ersatztickets zu derselben (oder einer gleichwertigen) Destination zu erstatten, vorausgesetzt, dass die Tickets innerhalb eines Zeitraums von 12 Kalendermonaten ab dem ursprünglichen Datum der reservierten oder gebuchten und geplanten Reise gekauft werden.

Für die Reiserücktrittsversicherung gelten ( zusätzlich zu den Allgemeinen Bestimmungen) die folgenden Bedingungen:

Selbstbehalt: 20% pro Schadensfall, jedoch mindestens €100 pro Person.

  1. Macht die Dienstabwesenheit oder die Abwesenheit vom ständigen Arbeitsplatz eines engen Geschäftskollegen des Leistungsberechtigten den Rücktritt von (die Stornierung) einer Reise notwendig, so ist dies von einem Direktor dieses Unternehmens schriftlich zu bescheinigen.
  2. Ansprüche können nicht gleichzeitig unter Abschnitt 6A und 6B für denselben Vorfall oder dasselbe Ereignis angemeldet werden.
  3. Reiserücktrittsansprüche werden nur im Hinblick auf die Hinreise berücksichtigt (wenn der Leistungsberechtigte die Reise noch nicht begonnen hat).
  4. Reiseabbruchsansprüche werden nur im Hinblick auf die Rückreise (heimwärts) berücksichtigt (wenn der Leistungsberechtigte eine Reise bereits angetreten hat).

Ausschluss der Mastercard Reiserücktrittsversicherung

Für die Reiserücktrittversicherung der Gebührenfrei Mastercard Gold von Advanzia Bank gelten die folgenden Ausschlüsse (zusätzlich zu den Allgemeinen Ausschlüssen)

Jeder Schaden, der direkt oder indirekt entsteht oder ausgelöst wird durch:

  1. Regierungsverfügungen (ausgenommen bei vorgeschriebener Quarantäne) oder Währungsbeschränkungen oder -gesetze;
  2. Versäumnis oder Verzug eines Transportdienstleisters oder Beherbergungsbetriebs oder eines Agenten, durch den die Reisevorbereitungen getroffen wurden;
  3. Reiseunlust oder finanzielle Umstände eines Leistungsberechtigten;
  4. Insolvenz des Reiseveranstalters, Transportdienstleisters oder Beherbergungsbetreibers;
  5. Versäumnis, den Reisevermittler, Reiseveranstalter, Transportdienstleister oder Beherbergungsbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn eine Stornierung oder Kürzung der Reisebuchungen als notwendig befunden wird;
  6. Stornierung eines Beförderers und öffentlichen Transportmittels, was zu einer Verzögerung oder einer Terminverschiebung des Beginns der Reise führt;
  7. Preisaufschläge, die von einem Reisevermittler und/oder Reiseveranstalter erhoben werden und die Grundpreise im Katalog erhöhen;
  8. Aufwendungen, die von einem Reisevermittler, Reiseveranstalter, Transportdienstleister, Hotel, einer Schifffahrtslinie oder Fluglinie zahlbar sind;
  9. Kosten der ursprünglichen Rückreise (heimwärts) von Leistungsberechtigten, wenn Leistungsberechtigte ihre Reise abkürzen müssen;
  10. wenn Leistungsberechtigte ihre Reise abkürzen müssen und nicht in ihr Wohnsitzland zurückkehren;
  11. Ansprüche, die direkt durch Vorerkrankungen entstehen;
  12. Ansprüche infolge eines Vorfalls, der direkt mit Beschwerden oder einer Krankheit in Zusammenhang mit Beschwerden in Verbindung steht, die Leistungsberechtigte vor Deckungsbeginn unter dieser Versicherung und/oder vor einer Reise kannten;
  13. im Hinblick auf Kosten oder Aufwendungen irgendwelcher Art:
    a) die nicht vom Gutachten eines Arztes oder einer zuständigen medizinischen Behörde bestätigt werden;
    b) die von einem Mitglied der Ärzteschaft verabreicht werden, bei dem es sich um einen Angehörigen, Arbeitgeber oder Angestellten des Leistungsberechtigten handelt;
    c) bei welchen Leistungsberechtigte nicht die empfohlenen Schutzimpfungen vor der Reise erhalten haben;
    d) die nach unserer Ansicht als Untersuchungsbehandlungen gelten, darunter ärztliche Routineuntersuchungen;
    e) die für Beträge angefallen sind, welche nach dem Eintritt eines Ereignisses und/oder der Diagnose einer Krankheit oder Beschwerde gezahlt wurden, wenn dieses Ereignis oder diese Diagnose zum Rücktritt/zu der Stornierung und/oder zum Abbruch der Reise geführt oder beigetragen hat;
  14. bei Fällen von leichten Erkrankungen oder Krankheiten oder Körperverletzungen, die nach unserer Ansicht Leistungsberechtigte nicht daran hindern, ihre Reise anzutreten oder fortzusetzen;
  15. Folgekosten nach dem Tod oder der Krankheit eines Haustieres oder Tieres;
  16. Ansprüche, weil Leistungsberechtigte die Reise nicht durchführen können, da sie nicht rechtzeitig für die zugewiesene (oder reservierte) Ticketausstellung zum Antritt einer Reise im Besitz eines gültigen Reisepasses / Ausweisdokument oder des erforderlichen Visums sind, oder diesen/dieses besorgt haben oder vorlegen können;
  17. Gebühren in Zusammenhang mit Flughafensteuern oder Fluggastabgaben.
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